Was ist eine ärztliche Verordnung und warum wird diese
benötigt?
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung im Rahmen einer Therapie bzw. einer Rehabilitation benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein, also eine Zuweisung zur
Physiotherapie von einer Ärztin oder einem Arzt (Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, Fachärztin/Facharzt).
Wann ist keine ärztliche Verordnung notwendig?
Für Physiotherapie im Rahmen der Prävention ist keine ärztliche Verordnung notwendig und darf nur an Gesunden erbracht werden.
Was ist eine "Chefärztliche Bewilligung" und wozu dient diese
Bewilligung?
Da ich ein Wahlphysiotherapeut bin, habe ich keine Verträge mit Krankenversicherungsträger. Die ärztliche Verordnung sollten Sie vor der Therapie chefärztlich von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, damit Sie gemäß den Tarifbestimmungen der jeweiligen Krankenkasse um Kostenzuschuss ansuchen können. Auskunft über den Kostenzuschuss zu ihrer Behandlung kann Ihnen Ihre Krankenkasse – evtl. bereits im Zuge der chefärztlichen Bewilligung – geben. Voraussetzung für eine Behandlung bei mir ist lediglich eine gültige ärztliche Verordnung. Die chefärztliche Bewilligung für die durchgeführte Behandlung ist nur eine Voraussetzung für einen Kostenzuschuss durch die jeweilige Krankenkasse.
Was kostet wieviel?
Über die Kosten der Therapie werden Sie von mir vor Beginn der Therapie informiert. Am Ende der Therapie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die von Ihnen zu begleichen ist. Anschließend können Sie diese gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen und um Kostenzuschuss ansuchen. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, dann besteht evtl. die Möglichkeit, einen weiteren Teil der Therapiekosten einzureichen. Für präventive Maßnahmen benötigen Sie keinen Verordnungsschein, bekommen von Ihrer Versicherung aber auch keinen Kostenzuschuss erstattet.
Was soll ich zu Therapiebeginn mitbringen?